16.12.2024: Nach der Finanzspritze muss ein Umbau der Spitallandschaft folgen
Die aktuelle finanzielle Situation der Regionalspitäler ist besorgniserregend. Die im Krankenpflegegesetz vorgesehene Finanzspritze für die in Not geratenen Spitäler ist aber reine Symptombekämpfung. Ohne entsprechende Gegenmassnahmen wird die Spitalfinanzierung für die Trägergemeinden immer mehr zum Fass ohne Boden.
Graubünden braucht dringend einen konsequenten Umbau des Spitalplatzes. Der Aufbau von Gesundheitsversorgungsregionen mit einer medizinischen Basisversorgung sowie einer Konzentration der Regionalspitäler muss beschleunigt werden. Dabei ist die Basisversorgung in den Gesundheitszentren mit genügend Hausärzt:innen, einer optimalen Notfallversorgung und einer Palliativabteilung unbedingt zu erhalten und zu stärken.
In unserer Stellungnahme fordern wir Folgendes:
- Finanzsprizte für Regionalspitäler in Not – JA, aber: Im Wissen, dass der Umbau der Spitallandschaft Zeit braucht, ist die Gewährung von Darlehen für die in Not geratenden Regionalspitäler richtig. Es braucht aber dringend eine umfassende Grundsatzdiskussion über die Organisation, das medizinische Angebot und die Finanzierung der Spitallandschaft Graubünden
- Starke Gesundheitsversorgungsregionen: Der Aufbau und die Finanzierung der Gesunheitsversorgungsregionen soll solidarisch von allen Gemeinden in der zugeteilten Gesundheitsversorgungsregion unterstützt werden. Scheren einzelne Gemeinden aus, schwächt dies die Versorgungsregion.. Wir begrüssen darum ausdrücklich, dass der Entscheid der Mehrheit der Stimmberechtigten für die übrigen Gemeinden verbindlich ist.
- Darlehen mit Mitwirkung: Bei der Gewährung eines Darlehens für ein in Not geratenes Spital, fordert der Kanton einen Massnahmenplan. Der Kanton soll nicht nur deren Inhalt definieren, sondern bei der Erarbeitung und Umsetzung des Massnahmenplans frühzeitig und partnerschaftlich miteinbezogen werden.
- Keine Rückzahlung: Kann ein Spital das Darlehen nicht rückzahlen, übernehmen die Trägergemeinden und der Kanton das Darlehen je zur Hälfte. Je nach Situation des Regionalspitals sollte der Kanton die Planungshoheit bekommen.