28.11.2023: Ein Schulgesetz für die Zukunft
Die Teilrevision des Schulgesetzes soll wichtige Anpassungen bringen. Insbesondere soll der Kindergarten endlich der Primarschule gleichgestellt und die Löhne der Primarlehrpersonen, die heute im Vergleich zum Ostschweizer Mittel tief sind, angehoben werden. Wichtig ist zudem, dass die integrative Förderung der Kinder erhalten bleibt.
Unsere Forderungen:
- Gleichstellung der Kindergartenlehrpersonen: Die Anpassung der Löhne und des Vollzeitpensums sind wichtige Anliegen der Gleichstellung mit den Primatlehrpersonen. Dies ist überfällig.
- Der Kindergarten soll obligatorisch sein: Graubünden ist der letzte Kanton ohne Kindergartenobligatorium. Das muss sich ändern, umso mehr als 98% der Kinder den Kindergarten heute besuchen.
- Erhöhung der Löhne der Primarlehrpersonen: Wir fordern eine Erhöhung auf den Durchschnitt der Kantone der EDK-Ost, und damit dem Ostschweizer-Mittel.
- Alternativlösungen statt Einführungsklassen: Die Wiedereinführung von Einführungsklassen kann mehr Flexibilität bringen, birgt jedoch auch die Gefahr, dass ohne Not von der integrativen Förderung abgewichen wird. Es ist dringend nötig, auch Alternativlösungen zu prüfen, wie die Basisstufe oder das Team-Teaching.
- Kein Freipass für eine Gleichstellung der integrativen, teilintegrativen und separativen Schulungs- und Förderformen: Wichtig ist, dass die Massnahme bedürfnisorientiert ausgestaltet und regelmässig überprüft wird. Die integrativen und teilintegrativen Formen dürfen aber nicht geschwächt werden.
- Spitalschulung ohne Karenzzeit: Kinder im Spital sollen einen lückenlosen Unterricht geniessen können, darum ist die Karenzfrist von 5 Tagen aufzuheben. Spitäler und Kliniken sollen zudem verpflichtet werden, Schulunterricht anzubieten.