28.11.2024: Bessere Unterstützung von Personen, die Betagte und Pflegebedürftige betreuen
Bei der Pflege- und Gesundheitsversorgung gilt der Grundsatz „ambulant vor stationär“. Heimeinweisungen sollen solange wie möglich hinausgezögert werden. Angesichts der stetig steigenden Kosten für Alters- und Pflegeheime ist die finanzielle Entlastung von Personen, die betagte und pflegebedürftige Personen betreuen, richtig und wichtig. Zudem hilft diese Massnahme mit, die Pflegeeinrichtungen, die mit Fachkräftemangel zu kämpfen haben, zu entlasten. Wir begrüssen darum die entsprechende Revision des Krankenpflegegesetzes.
In unserer Stellungnahme fordern wir Folgendes:
- Einfache Handhabung : Die finanzielle Entlastung von Personen, die betagte und pflegebedürftige Personen betreuen, ist wichtig. Für die Auszahlung sollten möglichst keine komplizierten Abklärungen erfolgen müssen, um den administrativen Aufwand tief zu halten.
- Unbürokratische Auszahlung: Wir begrüssen, dass die finanziellen Beiträge nicht von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen abhängig gemacht werden.
- Zu bescheidene finanzielle Beiträge: Die aufgelisteten Hilfeleistungen scheinen zweckmässig. Die monatlichen Beiträge in der Höhe von 300 bis maximal 600 Franken sind aber äusserst bescheiden. Damit werden betagte und pflegebedürftige Personen kaum länger zu Hause betreut und nur solange, als die benötigte Unterstützung klein bleibt. Wir beantragen darum, die Obergrenze der finanziellen Beiträge zu erhöhen.