4.10.2024: Keine Dringlichkeit für eine Steuerreform
In den letzten Jahren hat der Kanton Graubünden bereits erhebliche steuerentlastende Massnahmen für juristische und natürliche Personen umgesetzt. Im interkantonalen Vergleich steht Graubünden denn auch sehr gut da. Ausserdem stehen gewichtige Investitionen und Ausgaben an, z.B. beim Klimaschutz und Schutz vor Naturgefahren, bei der Biodiversitätsstrategie, Kinderbetreuung, Förderung von Wohnraum oder Gesundheitsversorgung. Zudem ist davon auszugehen, dass die diskutierten Sparmassnahmen des Bundes auch Auswirkungen auf den Kanton haben werden. Die finanziellen Reserven sollten darum für ausserordentliche Aufgaben und Herausforderungen zur Verfügung stehen und nicht für Steuersenkungen. Die GRÜNEN Graubünden stehen darum der Steuerreform kritisch gegenüber. Von der Steuerreform profitieren, sollen vor allem Geringverdienende.
In unserer Stellungnahme fordern wir Folgendes:
- Erhöhung der Freigrenze: Die Erhöhung der Freigrenze beim Einkommenssteuersatz macht Sinn. Davon werden viele Erwerbstätige und auch Doppelverdiener-Ehepaare profitieren, insbesondere mit tieferen Einkommen.
- Mehr Kinderzulagen statt Kinderabzüge: Pauschalabzügen stehen wir grundsätzlich kritisch gegenüber, da Gutverdienende wegen der Steuerprogression einen höheren Nutzen davon haben als Geringverdienende. Viele Haushalte können zudem überhaupt nicht davon profitieren. Wir schlagen darum vor, dass andere Möglichkeiten zur Entlastung der Familien geprüft werden, z.B. mit einer Erhöhung der Kinderzulagen oder mit der zusätzlichen Berücksichtigung der Kinderkosten beim Freibetrag.
- Mehr Drittbetreuungsabzug: Beim Drittbetreuungsabzug sieht der Kanton keinen Bedarf, da heute wenige Steuerpflichtige einen Steuerabzug von CHF 10’000.- geltend machen. Nicht aufgezeigt wird jedoch, aus welchem Grund dies so ist. Eine Angleichung an andere Kantone ist wichtig, auch um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
- Kein Automatismus bei der realen Progression: Steuerfusssenkungen und verschiedene steuerliche Entlastungen haben die reale Progression in der Vergangenheit immer wieder ausgeglichen und teilweise sogar überkompensiert. Ausserdem kennt weder der Bund, noch andere Kantone einen gesetzlichen Ausgleich der realen Progression. Die Einführung eines Automatismus für den Ausgleich der realen Progression lehnen wir darum ab.