5.3.2023: Solidarische Finanzierung der Halteplätze für Fahrende
In der Schweiz und auch in Graubünden herrscht ein Mangel an Halteplätzen, damit anerkannte fahrende Minderheiten ihre Tradition und Kultur uneingeschränkt leben können. Davon betroffen sind auch Schweizerinnen und Schweizer. Damit Gemeinden keine Angst vor möglichen Sozialhilfekosten haben müssen und aus diesem Grund Halteplätze ablehnen, sollen die Kosten solidarisch auf die Gemeinden aufgeteilt werden.
In unserer Stellungnahme fordern wir Folgendes:
- Sozialhilfe ist Sache der Gemeinden. Darum macht die solidarische Aufteilung der finanziellen Unterstützung von Schweizerinnen un Schweizer mit fahrender Lebensweise unter den Gemeinden Sinn.
- Solidarische Aufteilung der Kosten. Die Aufteilung der anfallenden Kosten auf alle Gemeinden, ob sie nun einen Halteplatz anbieten oder nicht, ist zu begrüssen. Diese Aufteilung soll im Verhältnis zur Wohnbevölkerung in den Gemeinden aufgeteilt werden.
- Keine Sonderregelungen. Die finanzielle Unterstützung von einzelnen Gemeinden durch den Kanton, wie heute praktiziert, ist in der Folge aufzuheben. Damit werden alle Gemeinden, die einen Halteplatz anbieten, gleichbehandelt.