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Das Wichtigste in Kürze

  • Das historische Staatsgebäude in der Grabenstrasse in Chur soll sorgfältig umgebaut und massvoll erweitert werden. Die budgetierten Baukosten betragen CHF 29.2 Mio.
  • Dank einer fachgerechten denkmalpflegerischen Restaurierung soll die historische Substanz, wie der alte Grossratssaal, in weiten Teilen rückgeführt werden. 
  • Die Umgebung des Staatsgebäudes wird städtebaulich aufgewertet.
  • Für den Umbau und die Erweiterung des Staatsgebäudes braucht es ein JA zur Justizreform 3.

Organisatorische und räumliche Zusammenlegung der Gerichte

Das Verwaltungs- und Kantonsgericht sollen nicht nur organisatorisch, sondern auch räumlich zusammengeführt werden. In den heutigen Gerichtsgebäuden ist das nicht möglich. Als neuen Standort bietet sich das Staatsgebäude an der Grabenstrasse in Chur an. Das 1877 gebaute Staatsgebäude war ursprünglich der Sitz des Grossen Rates, der Kantonalbank und des Kantonsgerichtes. Heute ist das Gebäude durch das kantonale Tiefbauamt belegt.

Ein historisches Gebäude mit wertvoller Substanz

Es ist vorgesehen weite Teile der historischen Substanz des Baus wieder herzustellen und von den Bausünden zu befreien. So können der wertvolle ehemalige Grossratssaal und der alte Lichthof wiederhergestellt werden. Das Gebäude von baukultureller Bedeutung muss jedoch massvoll erweitert werden, um mehr Platz für das Gericht zu schaffen. Die Umgebung wird zudem städtebaulich aufgewertet. 

2xJA

Die Gesamtkosten für den Um- und Erweiterungsbau des Staatsgebäudes betragen CHF 29.2 Mio. Wenn die Stimmbürger*innen diesem Verpflichtungskredit wie auch der Justizreform 3 zustimmen soll im Frühling 2023 mit dem Bau begonnen werden. Der Gerichtsbetrieb am neuen Standort soll Mitte 2025 aufgenommen werden.