Die Corona-Massnahmen sind heute fast vollständig aufgehoben worden. Das Covid-19-Gesetz ist mittlerweile weitgehend ausser Kraft. Es ist aber sinnvoll, dass der Bundesrat bei Bedarf die bewährten Instrumente zur Verfügung hat. Dazu zählen etwa Corona-Tests oder die Ausstellung von Corona-Zertifikaten, z.B. auch für Reisen ins Ausland.

Mit der Verlängerung des Covid-19-Gesetzes wird die Rechtsgrundlage für diese Instrumente sichergestellt. Damit wird verhindert, dass der Bundesrat im Ernstfall wieder mittels Verordnungen, Notrecht oder dringlicher Gesetzgebung reagieren muss.