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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Zusammenlegung kann die Infrastruktur gemeinsam genutzt und die Arbeitslast am Gericht besser aufgeteilt werden. Das führt zu schlankeren, effizienteren und flexibleren Strukturen.
  • Das Präsidium und Vizepräsidium des Obergerichts werden alle vier Jahre neu besetzt. Diese Rotation verhindert eine Machtkonzentration.
  • Richter und Richterinnen können in Teilzeitarbeit arbeiten. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird damit auch am Obergericht gefördert.
  • Die Einführung eines Generalsekretariats entlastet die Richter*innen von administrativen Aufgaben. Die Effizienz des Gerichtes kann damit gesteigert werden.
  • Am Obergericht wird eine Stelle für Information geschaffen. Indem wichtige Gerichtsentscheide aktiv kommuniziert werden, wird das Gericht transparenter.
  • Für Streitigkeiten, die das Obergericht oder deren Mitglieder direkt betreffen, ist neu ein Justizgericht zuständig. 
  • Als Richter*innen können neu auch Personen gewählt werden, die nicht im Kanton wohnhaft sind. Dies soll zur Auswahl der geeignetsten Personen führen und zur Professionalisierung.

Unbestrittene Reform

Das neue Obergericht soll anfangs 2025 seine Arbeit aufnehmen. Mit der Justizreform 3 müssen die Kantonsverfassung, das Gerichtsorganisationsgesetz sowie weitere Gesetze angespasst werden. Im Grossen Rat war die Justizreform 3 unbestritten.