Die Initiative will in der Bundesverfassung festschreiben, dass niemand an öffentlichen oder «allgemein zugänglichen» Orten sein Gesicht verbergen darf und dass niemand eine Person zwingen darf, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen. Ausnahmen sind aus «gesundheitlichen, sicherheitsrelevanten, klimatischen sowie aus Gründen des einheimischen Brauchtums» zulässig, nicht aber aus religiösen Gründen.

Wird die Initiative abgelehnt, tritt der indirekte Gegenvorschlag in Kraft. Mit dem Gegenvorschlag werden alle dazu verpflichtet, ihr Gesicht zur Identifikation gegenüber Behörden oder Angestellten des öffentlichen Verkehrs zu zeigen. Zudem enthält er Bestimmungen zur Verbesserung der Gleichstellung im Gleichstellungsgesetz, im Ausländer- und Integrationsgesetz sowie der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe.

Nein zur Stimmungsmache gegen Muslim*innen 

Die Initiative wurde vom Egerkinger Komitee lanciert. Wie bereits mit seiner Minarett-Initiative macht es Stimmung gegen Muslime und Musliminnen. Frauen werden instrumentalisiert, um Stereotype über den Islam zu fördern, Islamismus-Ängste zu schüren und letztlich die Grundrechte der ausländischen Bevölkerung zu untergraben. 

Die Initiative ist überflüssig

Das Initiativkomitee schafft zudem ein Problem, welches es in der Schweiz nicht gibt. Gemäss Schätzungen des Bundes gibt es maximal 130 vollverschleierte Frauen in der Schweiz. Oft handelt es sich um Konvertitinnen, die ihre Ultrareligiosität demonstrieren. Die überwältigende Mehrheit der muslimischen Männer und Frauen in der Schweiz ist gegen die Vollverschleierung.

Wer jemanden zwingt sich zu verhüllen, erfüllt zudem den Tatbestand der Nötigung, was bereits heute gemäss Artikel 181 des Strafgesetzbuches strafbar ist. Das allgemeine Verhüllungsverbot trifft dagegen auch jene, die sich aus eigenem Willen verhüllen und schränkt somit deren Grundrechte ein. Das ist antiliberal.

Keine Lösung für die wirklichen Probleme bei der Gleichstellung

Die Initiative leistet keinen realen Beitrag zu Integration oder zur Bekämpfung der Gewalt an Frauen. Wem Gleichstellung und Frauenrechte ein echtes Anliegen sind, engagiert sich für mehr Frauenhäuser, für Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern, gegen häusliche Gewalt oder für familienergänzende Tagesstrukturen, die sich alle leisten können. Auf all diese Forderungen geht die Initiative nicht ein. Im Gegenteil: Das Verhüllungsverbot würde verschleierte Frauen im Alltag noch zusätzlich ausgrenzen. Dagegen stärkt der Gegenvorschlag, der bei einem Nein automatisch in Kraft tritt, die Förderung der Gleichstellung im Inland und auch bei der Entwicklungszusammenarbeit.

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