Die Mutterschaftsbeiträge sind eine unkomplizierte und wirksame Unterstützung für Familien in finanziellen Schwierigkeiten. Die Aufhebung der Beiträge trifft insbesondere alleinerziehende Mütter, Armutsbetroffene und Selbständigerwerbende hart.

Beitrag zur Armutsbekämpfung

Auch Familien mit finanziellen Schwierigkeiten sollen ihre Kinder in den ersten Monaten nach der Geburt selber betreuen können. Dafür zahlt der Kanton heute Mutterschaftsbeiträge bis zu 10 Monate nach der Geburt eines Kindes. Auch Alleinerziehende Mütter, Armutsbetroffene, arbeitende Ein-Eltern – und «working- poor» Familien können so nach den 14 Wochen Mutterschaftsentschädigung einen unbezahlten Urlaub für ihre neugeborenen Kinder beziehen. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen deutlich, dass die Mutterschaftsbeiträge ein effektiver Beitrag zur Armutsbekämpfung sind. 

Sozialhilfe ersetzt Mutterschaftsbeiträge nicht

Die Regierung behauptet, dass diese Beiträge unnötig seien. Familien mit finanziellen Schwierigkeiten sollen anstatt der Mutterschaftsbeiträge Sozialhilfe beziehen. Doch viele Betroffene trauen sich gar nicht, Sozialhilfe zu beziehen. Die Abschaffung der Mutterschaftsbeiträge ist damit Sparpolitik auf dem Buckel der Ärmsten. 

Aufhebung belastet Gemeinden

Die Mutterschaftsbeiträge zahlt der Kanton – die Sozialhilfe die Gemeinden. Mit der Abschaffung der Mutterschaftsbeiträge verschieben sich die Kosten damit einfach vom Kanton zu den Gemeinden.