Im Zeitalter der Digitalisierung bieten Staat und Private ihre Dienstleistungen vermehrt auf elektronischem Weg an. Dazu braucht es die Herausgabe einer elektronischen staatlichen Identifikation (E-ID), welche die Funktion von Identitätskarte und Pass im Internet übernimmt. Zum Einsatz kommt die E-ID bei öffentlichen Dienstleistungen wie der digitalen Steuerrechnung, dem E-Voting und elektronischen Patientendossier oder bei Verträgen mit Ausweispflicht. 

Keine Wahlfreiheit der Bürger*innen

Mit dem Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (BGEID) hat das Parlament beschlossen, dass  private Unternehmungen die E-ID ausstellen und verwalten sollen. Wer eine digitale Identität will, muss ein privates Angebot nutzen. Der Bund will keinen eigenen digitalen Pass herausgeben. Damit haben die Bürger*innen keine Wahlfreiheit. Mit der SwissSign Group hat sich bereits ein Konsortium von Banken, Versicherungen, Krankenkassen sowie SIX Group, SBB, Post und Swisscom als künftige Hauptanbieterin in Stellung gebracht. 

Die elektronische Identität ist eine staatliche Kernaufgabe

Die Sicherung der Identität ist seit jeher eine staatlich-hoheitliche Aufgabe, die unter demokratische Kontrolle gehört. Sie darf nicht vollständig an private Unternehmen delegiert werden. Das findet auch die Schweizer Bevölkerung: 87% möchte ihre E-ID vom Staat beziehen. Das zeigt eine repräsentative Umfrage von 2019.

Der Bund muss digital aufrüsten

Die GRÜNEN haben zusammen mit verschiedenen Organisationen das Referendum ergriffen. Sie fordern, dass der Staat eine Alternative zum privaten Angebot zur Verfügung stellen muss. Andere Staatswesen haben es schon längst geschafft, eine erfolgreiche E-ID-Lösung anzubieten: Zum Beispiel der Kanton Schaffhausen oder das Fürstentum Liechtenstein, welches innert Jahresfrist eine E-ID schuf.

Gefahr für Datenmissbrauch

Die privaten Unternehmen müssen zwar vom Staat zertifiziert und beaufsichtigt werden. Die Daten dürfen sie ausserdem nicht kommerziell verwerten. Trotzdem ist die Gefahr von Datenmissbrauch und -diebstahl gross. Dazu trägt auch die Speicherung der Daten während 6 Monaten auf zentralen Datenbanken bei.