Klimastreik

In unserer Stellungnahme fordern wir folgendes:

Finanzierungsquellen

  • 50% der LSVA: Statt 30% sollen 50% aus den LSVA-Geldern für den Green Deal eingesetzt werden. Damit werden die gesamten ungedeckten Kosten, die der Schwerverkehr in den Bereichen Klima, Gesundheit, Natur verursacht, für den Green Deal verwendet. Zudem kann der Rückgang der LSVA-Gelder in Folge der Elektrifizierung des Schwerverkehrs damit aufgefangen werden.
  • 25% des Reingewinns der Verkehrssteuer: Der motorisierte Verkehr ist für rund 25% der Treibhausgasemissionen verantwortlich ist. Gemäss Verursacherprinzip muss der Green Deal auch aus der Verkehrssteuer finanziert werden.
  • Eine Einmaleinlage von 400 Mio. aus dem Eigenkapital des Kantons:  Anstatt 200 sollen 400 Mio. für den Start des Green Deals aus dem Eigenkapital des Kantons kommen. Damit kann der Wegfall der Nationalbankgewinne aufgefangen werden und rasch Investitionssicherheit für den Green Deal geschaffen werden. 

Fördertatbestände:

  • Neues und Zusätzliches: Mit dem Klimafonds soll nicht das, was bereits heute gefördert wird, finanziert werden. Dafür braucht es eine klare Abgrenzung zu bereits bestehenden Subventionen und Förderprogrammen.  
  • Energieeffiziente Gebäude und klimaschonende Sanierungen: Neben der Stärkung des Gebäudeprogramms, sollen auch klimaschonende Gebäudesanierungen gefördert werden. Die graue Energie, die mit einem Ersatzneubau verursacht wird, ist oft höher, als bei einer guten Sanierung. 
  • Ausbau der Solarstromproduktion: Die Förderung von Photovoltaikanlagen an oder auf Bauten, welche den Eigenverbrauch erheblich übersteigen, ist wie vorgeschlagen umzusetzen. 
  • Vorbildfunktion erweitern: Kantonseigene Bauten, Bauten von kantonalen öffentlich-rechtlichen Anstalten sowie Bauten, welche massgeblich mit Kantonsbeiträgen finanziert werden, müssen sich durch eine vorbildliche und effiziente Energienutzung auszeichnen. Die Erweiterung der Vorbildfunktion begrüssen wir ausdrücklich.
  • Langsamverkehr sowie kombinierte und innovative Mobilitätsformen:  Nicht nur der öV und der komibinierte Schienengüterverkehr sind stärker zu fördern, sondern auch der Langsamverkehr sowie kombinierte und innovative Mobilitätsformen.  
  • Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge: Die Erstellung von Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrfamilienhäusern sowie bei öffentlich zugänglichen Parkplätzen muss gefördert werden, damit die E-Mobilität nicht ausgebremst wird. Diese Massnahme unterstützen wir ausdrücklich.
  • Eine standortgerechte, regenerative und klimaschonende Landwirtschaft: Die Landwirtschaft ist ein wichtiger Verursacher von klimaschädlichen Treibhausgasen. Es dürfen darum nur landwirtschaftliche Projekte im Sinne des Pilotprojektes „Klimaneutrale Landwirtschaft Graubünden“ gefördert werden.
  • Projekte für eine intelligente Steuerung und Vernetzung der Systeme (Sektorenkoppelung): Die Vernetzung von Wärme, Strom, Abwärme, Speicher und E-Mobilität in Quartieren ist wichtig für einen effizienten Einsatz der Energien.Solche Projekte müssen gefördert werden.  
  • Ökosystemleistungen: Alle relevanten Ökosystemleistungen, die vor den Auswirkungen der Klimaerwärmung schützen, sind stärker zu fördern. Dazu gehört nicht nur die Förderung des Schutzwaldes, sondern auch Moor-Revitalisierungen, die CO2 speichern, Gewässerrevitalisierungen, die vor Hochwasser schützen usw.
  • Schutz vor Hitze: In dichtbebauten Siedlungsräumen sind die Menschen mit den Auswirkungen der zunehmenden Hitze konfrontiert. Anpassungsstrategien wie mehr Grünflächen oder die Umsetzung des Prinzipes der Schwammstadt sind zu fördern.
  • Negativemissionen verursachergerecht finanzieren: Bei der CCS-Technologie für Abfallverbrennungsanlagen ist darauf zu achten, dass nur die Einführung diser Technologie gefördert wird, nicht aber der Betrieb. Die Abscheidung und Speicherung der Karbonate muss gemäss Verursacherprinzip zumindest teilweise über die Abfallgebühr finanziert werden.
  • Keine kantonalen Fördergelder für Wasserstoff und wasserstoffbasierte Brenn- und Treibstoffe: Gerade in diesem Bereich laufen bereits viele nationale und internationale Projekte. Auf kantonale Förderungen für diesen sehr kostenintensiven und nach wie vor wenig effizienten Bereich ist zu verzichten.
  • Einführung eines Klimachecks: Eine Erfolgskontrolle und die Einhaltung des Absenkpfads ist nur mit einem fundierten Messinstrument möglich. Darum ist eine Klima-Metrik gesetzlich zu verankern.    
  • Die Öffentlichkeit involvieren: Nicht nur der Grosse Rat ist zu informieren. Die Öffentlichkeit ist laufend über die Entwicklung des Absenkpfades und dem Mitteleinsatz zu informieren.