Energiegesetz Graubünden

Die aktuelle Vorlage des Energiegesetzes ist völlig ungenügend und muss nachgebessert werden!

Wir fordern, dass der Grossrat bei der Revision des Energiegesetzes folgendes berücksichtigt:

  • Beim Ersatz von Heizsystemen in bestehenden Gebäuden muss das Heizsystem zu 100% aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden, soweit es technisch möglich ist und nicht zu unverhältnismässigen Mehrkosten führt.
  • Beim Ersatz eines Heizsystems sind geeignete Effizienzmassnahmen der Gebäudehülle und/oder der Haustechnik vorzunehmen mit dem Ziel, den Energieverbrauch massgeblich zu reduzieren.
  • Der Kanton fördert Bau- und Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen (z.B. Holz, Hanffasern). Diese bieten ein grosses wirtschaftliches und ökologisches Potential.
  • Gebäude mit einer nutzbaren Dachfläche über 30 m2 müssen mindestens 80% ihres durchschnittlichen jährlichen Stromverbrauchs selber produzieren. Diese Regelung gilt für Neubauten und bei Dachsanierungen. Ausnahmeregelungen können erlassen werden.
  • Der Kanton stellt Investitionshilfen für Solaranlagen zur Verfügung und baut bürokratische Hürden für Solaranlagen ab.
Graubünden kann erneuerbar – und muss! Erneuerbare Energien und Energieeffizienz stellen ein riesiges Innovationspotential dar. Dieses muss genutzt werden, im Interesse des heimischen Gewerbes und der Umwelt.
Nicolas Zogg, Verda-Generalsekretär

 

Begründung

Für den Klimaschutz sind Gebäude höchst relevant. Sie verursachen in der Schweiz gut einen Viertel der CO2–Emissionen. Mit der Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes kann der Kanton einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Klare und ambitionierte Vorgaben sind zentral, denn von alleine passiert wenig. Das Netto-Null-Emissions-Ziel bis 2050 ist immer noch keine Garantie zur Abwendung der Klimakatastrophe  – aber die jetzige Gesetzesversion ist garantiert ungenügend.

Rund die Hälfte der Heizungen in Graubünden heizt das Klima unnötig ein, statt bloss Gebäude zu wärmen – sie verbrennen fossile Energieträger wie Öl oder Gas. Bei einem Heizungsersatz werden nach wie vor zwei von drei fossilen Heizsystemen durch eine fossile Heizung ersetzt.

Die Vorgaben zum Heizungsersatz sind darum klar der wichtigste Klimaschutz-Hebel des Kantons und des kantonalen Energiegesetzes. Mit dem Vorschlag der KUVE dürfen bestehende Wohnbauten nach einem Heizungsersatz aber weiterhin den grössten Teil der Energie fossil decken. Nur 10 bis 20 Prozent der Energie müssen erneuerbar sein. Der vorgeschlagene Gesetzestext erlaubt damit, dass weiterhin fossile Heizungen eingebaut werden, die 20 bis 30 Jahre lang im Einsatz stehen werden.

 

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