JA zur Medienförderung: zentral für Graubünden

  • Unabhängige, starke und vielfältige Medien sind eine unabdingbare Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie: Sie garantieren, dass wir uns über Geschehnisse in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft informieren können, tragen zur Meinungsbildung bei und erlauben gleichzeitig die Aufdeckung von Missständen.
  • Die Medien kämpfen jedoch ums Überleben: Die Werbeeinnahmen der Printmedien gehen immer stärker zurück oder fliessen an die Giganten Facebook und Google ab. Die Einnahmen aus Abo-Verkäufen reichen nicht aus, um die Medien am Leben zu halten. Sie müssen sich neu orientieren und dem digitalen Wandel anpassen. Dafür sollen sie eine befristete, finanzielle Anschubhilfe erhalten.
  • Bereits heute können Bundesrat und Parlament keinen Einfluss auf Inhalte und Berichterstattung nehmen. Die Kriterien für die zukünftige Unterstützung sind neutral formuliert und knüpfen nicht an inhaltliche Vorgaben an. Vorausgesetzt werden lediglich gewisse redaktionelle Mindestleistungen und eine thematische Vielfalt.
  • Das Gesetz garantiert die Medienvielfalt in der Schweiz: Es unterstützt Radio-, TV-, Internet- und Printmedien und hierin die kleineren, lokalen Medienhäuser stärker als die grossen. Es garantiert so, dass die lokale Berichterstattung nicht verschwindet. Für den Erhalt der Medienvielfalt im weit verzweigten, mehrsprachigen Graubünden ist diese Unterstützung zentral.

JA zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung

  • Die Mehrheit der RaucherInnen beginnt bereits als Minderjährige zu rauchen. Um dieser Tatsache entgegenzuwirken ist es sehr wichtig, diese Altersgruppe nicht durch Werbung zum Tabakkonsum zu verleiten.
  • Rauchen ist ein wesentliches Problem für die öffentliche Gesundheit und die Umwelt: Jährlich sterben in der Schweiz fast 10’000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums1. Hinzu kommt, dass schätzungsweise nur ein Drittel aller Zigarettenstummel im Müll landen – der Rest landet in der Natur, wo sie Gewässer verschmutzen, Tiere vergiften und das Pflanzenwachstum hemmen.
  • Die GRÜNEN stehen klar hinter der Initiative, die Werbung überall dort untersagt, wo Kinder und Jugendliche sie sehen. Sie gilt auch für elektronische Zigaretten. Der indirekte Gegenvorschlag ist hauptsächlich eine Alibi-Übung: Werbung in Gratiszeitungen, an Festivals und in den sozialen Medien – überall dort, wo Jugendliche besonders gut erreicht werden – wäre weiterhin erlaubt. Wie der Bundesrat festhält, kann er auch bei Annahme der Initiative in Kraft treten.

NEIN zur Abschaffung der Stempelsteuer

  • Wenn ein Unternehmen Eigenkapital beschafft, indem es Aktien ausgibt, erhebt der Bund eine Steuer: die Emissionsabgabe. Diese beträgt ein Prozent des aufgenommenen Kapitals. Sie wird erst auf Beträgen über einer Million Franken erhoben, weshalb kleine Unternehmen keine solche Abgabe entrichten. Die Abschaffung der Emissionsabgabe ist folglich ein Steuergeschenk an Konzerne, das beim Bund zu Einbussen in Millionenhöhe führt: In den letzten 20 Jahren brachte sie durchschnittlich 250 Mio. Franken jährlich ein.
  • Damit nicht genug. Grosskonzerne, speziell aus der Finanzbranche, werden im Vergleich zu KMU oder Start-ups bereits heute stark bevorzugt: So sind Finanzdienstleistungen grundsätzlich von der Mehrwertsteuer befreit. Die Emissionsabgabe ist somit ein kleiner Ausgleich für die generelle Unterbesteuerung des Finanzsektors.
  • Es ist gerade jetzt wichtig, dass der Bund genügend Mittel hat für eine ambitionierte Klimapolitik: Allein die Erträge aus der Emissionsabgabe würden beispielsweise ausreichen, um jedes Jahr 16’000 Einfamilienhäuser mit einer Photovoltaikanlage auszurüsten, die insgesamt 30’000 Haushalte mit erneuerbarem Strom versorgen könnten.

NEIN zur Tierversuchs-Verbotsinitiative

  • Die Tierversuchsverbotsinitiative verlangt ein bedingungsloses Verbot von Tierversuchen unabhängig vom Schweregrad. Was auf den ersten Blick unterstützenswert aussieht, schiesst übers Ziel hinaus: So wären z.B. auch fürs Tierwohl unbedenkliche Beobachtungsstudien verboten.
  • Ein undifferenziertes Verbot von Tierversuchen hätte gravierende Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung in der Schweiz. Die Versorgung mit Arzneimitteln, Impfstoffen und wichtigen Medizinprodukten, wie z.B. Krebsmedikamenten, wäre stark eingeschränkt. Auch die Forschung für Tierarzneimittel wäre davon betroffen, wodurch indirekt die Tiere selbst die Leidtragenden wären.
  • Auch sogenannte Menschenversuche sollen verboten werden. Die Forschung am Menschen ist allerdings bereits detailliert geregelt, um Würde, Persönlichkeit und Gesundheit des Menschen zu schützen.
  • Die GRÜNEN haben sich im Parlament für einen Gegenvorschlag eingesetzt. Der Grundsatz der Tierversuchsforschung muss unserer Meinung nach sein: ersetzen – verringern – verbessern.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne:
Maya Crameri, Vorstandsmitglied GRÜNE Graubünden, Tel.  079 820 71 99

1 https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/zahlen-und-statistiken/zahlen-fakten-zu-sucht/zahlen-fakten-zu-tabak.html