Das neue Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung hat uns lange beschäftigt. Zuerst haben wir in der Vernehmlassung zahlreiche Verbesserungen gefordert und teilweise auch erreicht. Die Botschaft der Regierung war schliesslich einiges fortschrittlicher als der Vernehmlassungsentwurf. Gegenüber dem heutigen System verbessern sich bereits wichtige Punkte:

  • Mit dem neuen Gesetz fliesst viel mehr Geld in die Kinderbetreuung
  • Das Geld kommt gezielt denjenigen Eltern zu gute, die es nötig haben
  • Für die Trägerschaften verbessert sich die Situation, da sie nicht mehr davon abhängig sind, ob sie gutverdienende oder weniger wohlhabende Familien bedienen
  • Zudem wird der Datenschutz verbessert, weil Familien ihre Steuerfaktoren nicht mehr gegenüber der Betreuungseinrichtung darlegen müssen.

Die vorberatende Komission hat dann erfreulicherweise mit der Unterstützung unserer Kommissionsmitglieder weitere Verbesserungen erreicht. In vielen Punkten war sich jedoch auch die Kommission nicht einig, weshalb der parlamentarischen Beratung eine grosse Bedeutung zukam.

 

Die Beratung dieser wichtigen Vorlage hat gezeigt, dass wir mit einer guten Vorbereitung, den richtigen Absprachen im Vorfeld und gutem Lobbying sehr vieles erreichen können im Grossen Rat.
Simon Gredig, Grossrat

In der parlamentarischen Debatte ist der Fraktion von SP und GRÜNEN in wechselnden Allianzen gelungen, einige wichtige Abstimmungen zu gewinnen. Damit konnten nochmals wichtige Verbesserungen erzielt und gefährliche Verschlechterungen abgewendet werden:

  • Mitte und SVP wollten die Vergünstigung der Kinderbetreuung für Eltern davon abhängig machen, ob sie in dieser Zeit effektiv arbeiten. Das ist aus diversen Gründen nicht praktikabel und missachtet insbesondere die Zielsetzung, allen Kinder den Zugang zu familienergänzender Kinderbetreuung zu ermöglichen. Diese Abstimmung haben wir dank eines taktischen Manövers zusammen mit GLP und FDP gewonnen
  • SVP und FDP wollten, dass die die maximale Vergünstigung für Personen mit tiefen Einkommen auf 85 % der Kosten beschränkt wird. Mit Unterstützung von Mitte und GLP haben wir erreicht, dass diese bei 95 % festgelegt wird.
  • Leider konnten wir nicht durchsetzen, dass Betreiber von Betreuungsangeboten weiterhin gemeinnützig agieren müssen (z.B. als Verein). Immerhin konnten wir erreichen, dass die Regierung weiterhin Höchsttarife festlegen kann, um den gewinnorientierten Krippenbetreibern aus dem Unterland Einhalt zu gebieten. Das stützt unser Modell mit als Verein organisierten Krippenträgerschaften.