In unserer Stellungnahme fordern wir folgendes:

  • Eine Einsprachemöglichkeit der Eigentümer*innen bereits gegen die Aufnahme ins Bauinventar ist völlig unnötig. Das Inventar ist eine fachliche systematische Dokumentation der schützenswerten Objekte, ohne Rechtskraft. Erst wenn das Objekt in die Grundordnung (Ortsplanung usw.) aufgenommen wird, wird der Schutz wirksmam. Zu diesem Zeitpunkt haben die Eigentümer*innen selbstverständlich die Möglichkeit, Einwendungen einzubringen und den Rechtsweg zu beschreiten. Das rechtliche Gehör ist schon heute gewahrt. 
  • Eine Einsprachemöglichkeit gegen ein Planungsinstrument wie Inventare, Sachpläne oder Richpläne gibt es nicht.  Die Schaffung dieser Möglichkeit beim Bauinventar ist systemwidrig und belastet unnötig Behörden und Gerichte.
  • Wir begrüssen jedoch, dass betroffene Gemeinden und Eigentümer*innen in Zukunft bereits bei der Inventarisierung frühzeitig miteinbezogen und informiert werden. Die Partizipation hat durchaus Verbesserungspotential.
  • Um ins Inventar aufgenommen zu werden, müssen  klare gesetzlich verankerte Kriterien erfüllt sein. Der Kanton will neu, dass es mindestens drei der Kriterien für die Inventarisierung  braucht. Damit wird der Schutz des kulturhistorischen Erbes geschwächt.  Wir lehnen diese Einschränkung ab.