In unserer Stellungnahme fordern wir folgendes:

  • Wir begrüssen die Harmonisierung des öffentlichen Beschaffungswesens für Bund, Kantone und Gemeinden. Die Vereinfachung und Kosteneinsparungen sind erfreulich.
  • Es ist zielführend, dass nicht einfach das günstigste, sondern das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag bekommt. Gerade die neuen Zuschlagskriterien wie Lebenszykluskosten, Nachhaltigkeit, Kundendienst, Lieferbedingungen, Innovationsgehalt usw. sind aus Sicht des Ressourcenverbrauchs wichtig. Wichtig ist jedoch, dass die Nachhaltigkeit nicht erst bei der Ausschreibung, sondern bereits bei der Planung gefordert wird. Dies ist im Einführungsgesetz zu ergänzen.
  • Mit der revidierten IVöB werden auch Arbeitsschutz, Arbeitsbedingungen und Lohngleichheit gestärkt. Diese Bereiche sind im kantonalen Einführungegesetz explizit zu erwähnen und Massnahmen in den Ausführungsbestimmungen zu bezeichnen. 
  • Die Einführung der IVöB ist gerade für Gemeinden anspruchsvoll. Wir fordern, dass der Kanton die kommunalen Mitarbeitenden entsprechend ausbildet.