JA zum Transplantationsgesetz
Bundesrat und Parlament schlagen bei der Organspende einen Systemwechsel vor: Die Zustimmungslösung wird durch eine Widerspruchslösung abgelöst. Wer seine Organe nicht spenden möchte, kann dies festhalten oder seinen Angehörigen mitteilen. Bei unbekanntem Willen entscheiden die Angehörigen im mutmasslichen Sinn der verstorbenen Person. Dieser Systemwechsel hilft, mehr Personen das Leben zu retten oder deren Lebensqualität zu erhöhen.
Das Wichtigste gleich vorweg: Die Organspende bleibt weiterhin freiwillig. Die heute geltende Zustimmungslösung soll jedoch, wie in den meisten westeuropäischen Ländern, durch eine «erweiterte Widerspruchslösung» abgelöst werden: Menschen, die ihre Organe nicht spenden möchten, sollen dies zukünftig explizit festhalten. Ansonsten wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die verstorbene Person der Organspende zustimmt.
Mehr Leben retten dank mehr Organspenden
In der Schweiz werden rund 450 Organe pro Jahr gespendet. Dank der Transplantationen können betroffenen Patient*innen nicht nur überleben. Auch ihre Lebensqualität wird massiv verbessert. Doch viele warten vergeblich auf ein neues Organ, weil es zu wenige Organspenden gibt. Pro Woche sterben ein bis zwei Menschen, die auf der Warteliste für eine Organtransplantation stehen.
80 Prozent der Schweizer Bevölkerung befürwortet die Organspende, wie Umfragen zeigen. Doch nur sehr wenige Menschen füllen eine Spendenkarte aus. Es gibt also eine grosse Diskrepanz zwischen der grundsätzlichen Spendebereitschaft und der tatsächlichen Spenderate. Darum wurde am 22. März 2019 die Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» eingereicht. Das Parlament hat dieses Anliegen aufgenommen, einzelne Elemente der Initiative mit einem indirekten Gegenvorschlag gezielt verbessert. Die Initiant*innen werden ihre Initiative zurückziehen, wenn die Änderungen des Transplantationsgesetzes, über welche wir am 15. Mai 2022 abstimmen, angenommen wird.
Angehörige werden einbezogen und entlastet
Angehörige können zukünftig davon ausgehen, dass eine Organspende gewollt ist, wenn kein Wille der verstorbenen Person festgehalten ist. Im schwierigen Trauermoment werden die Angehörigen dadurch vor einem schwierigen Entscheid entlastet. Ein Gespräch mit den Angehörigen findet aber auch zukünftig in jedem Fall statt. Die Angehörige können sich dabei weiterhin und in jedem Fall gegen eine Transplantation aussprechen, wenn sie davon ausgehen, dass diese nicht im Sinne der verstorbenen Person ist. Wenn keine Angehörigen erreicht werden können und kein dokumentierter Wille vorliegt, dürfen auch zukünftig keine Organe entnommen werden.
Die GRÜNEN sagen JA zur Änderung des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen
- Mehr Organspenden – mehr Leben retten: Der Wechsel zur Widerspruchslösung trägt dazu bei, dass mehr Organe für Organtransplantationen zur Verfügung stehen. Damit werden nicht nur Leben gerettet, sondern es wird auch die Lebensqualität vieler Menschen verbessert.
- Entlastung der Angehörigen: Angehörige können zukünftig davon ausgehen, dass eine Organspende gewollt ist, wenn kein Wille der verstorbenen Person festgehalten ist. Das entlastet sie in einer schwierigen Situation. Wenn sie davon ausgehen, dass die Organspende nicht im Sinn der verstorbenen Person ist, haben Angehörige aber in jedem Fall weiterhin das Recht ihr Veto einzulegen.
- Gesetz stellt Information der Bevölkerung sicher: Das Gesetz stellt sicher, dass die Bevölkerung genau über die Widerspruchslösung und deren Bedeutung informiert wird und dass alle Menschen ihre eigene Entscheidung treffen können.