JA zur Windenergieanlage Oldis II
Im Jahr 2013 ging die erste Windkraftanlage in Haldenstein in Betrieb. Nun soll eine zweite folgen. Die neue Windkraftanlage wird mit 132m Nabenhöhe (+12m) und 4.2 MW installierte Leistung (+65%) grösser und leistungsfähiger als die bestehende Anlage. Damit die zweite Windkraftanlage gebaut werden kann, braucht es eine Teilrevision der Grundordnung. Über diese haben die Stimmberger*innen von Chur zu entscheiden.
Darum sagen wir am 9.2.2025 Ja zur Teilrevision der Grundordnung:
- Sauberer Strom: Die neue Windkraftanlage produziert sauberen, CO2-freien Strom für rund 2200 Haushalte.
- Gut erschlossenes, vorbelastetes Gebiet: Die neue Windkraftanlage kommt in ein Gebiet zu stehen, wo bereits eine Windanlage steht. Der Standort ist bereits mit einer LKW-tauglichen Zufahrtstrasse erschlossen. Ausserdem ist das Gebiet durch Autobahn, Stromleitungen und einem Kieswerk stark vorbelastet.
- Vogel- und Fledermausschutz stehen im Zentrum: Die Rotoren von Windkraftanlagen können Fledermäuse, die national geschützt sind, töten. Ein Abschaltplan zum Schutz der Fledermäsue wird darum, wie bereits bei der bestehenden Anlage, Teil des Projektes sein. Auch Vögel, insbesondere Greifvögel wie der Uhu, sind kollisionsgefährdet. Die Vogelwarte Sempach hat den Standort jedoch aus ornithologischer Sicht als unbedenklich beurteilt.
- Potential für Rheinrevitalisierung bleibt bestehen: Die neue Windkraftanlage wird den erweiterten Gewässerraum nicht tangieren. D.h. eine spätere Aufweitung und Revitalisierung des Rheins an diesem Ort bleibt möglich.