Darum sagen wir am 9.2.2025 Ja zur Teilrevision der Grundordnung:

  • Sauberer Strom: Die neue Windkraftanlage produziert sauberen, CO2-freien Strom für rund 2200 Haushalte.
  • Gut erschlossenes, vorbelastetes Gebiet: Die neue Windkraftanlage kommt in ein Gebiet zu stehen, wo bereits eine Windanlage steht. Der Standort ist bereits mit einer LKW-tauglichen Zufahrtstrasse erschlossen. Ausserdem ist das Gebiet durch Autobahn, Stromleitungen und einem Kieswerk stark vorbelastet.
  • Vogel- und Fledermausschutz stehen im Zentrum: Die Rotoren von Windkraftanlagen können Fledermäuse, die national geschützt sind, töten. Ein Abschaltplan zum Schutz der Fledermäsue wird darum, wie bereits bei der bestehenden Anlage, Teil des Projektes sein. Auch Vögel, insbesondere Greifvögel wie der Uhu, sind kollisionsgefährdet. Die Vogelwarte Sempach hat den Standort jedoch aus ornithologischer Sicht als unbedenklich beurteilt.
  • Potential für Rheinrevitalisierung bleibt bestehen: Die neue Windkraftanlage wird den erweiterten Gewässerraum nicht tangieren. D.h. eine spätere Aufweitung und Revitalisierung des Rheins an diesem Ort bleibt möglich.