Nein zum missratenen Jagdgesetz
Die Motion „Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung“ von CVP-Ständerat Stefan Engler verlangte, dass Wolfsbestände reguliert werden können, bevor grosse Konflikte entstehen. Statt den Umgang mit dem Wolf pragmatisch zu regeln, verrannte sich das Parlament aber immer mehr. Das Resultat ist ein Jagd- und Schutzgesetz (JSG), welches den Artenschutz in der Schweiz generell schwächt.
Massiver Abbau des Artenschutzes
Geschützte Arten können bereits heute mit Bewilligung des Bundes geschossen werden. Das zeigt der kürzlich erfolgte Abschuss von Jungwölfen des Beverin-Rudels. Mit dem neuen Jagdgesetz können die Kantone neu in eigener Kompetenz Bestände von bedrohten oder geschützten Arten regulieren. Das ist verfassungswidrig, da der Artenschutz gemäss Verfassung Sache des Bundes ist. Durch die Kompetenzverschiebung werden die Hürden zum Abschuss zudem drastisch gesenkt.
Biber, Luchs, Schwan usw. in Gefahr
Der Bundesrat kann die Liste der geschützten Arten, die geschossen werden dürfen, jederzeit in eigener Kompetenz ergänzen. Die parlamentarische Debatte zum Jagdgesetz zeigte, dass schon bald weitere geschützte Tierarten betroffen sein werden: Biber, Luchs, Fischotter, Graureiher und Gänsesäger droht ebenfalls der Abschuss.
Abschüsse auf Vorrat
Die Gesetzesänderung würde «Abschüsse auf Vorrat» ermöglichen: Künftig kann man unliebsame, bedrohte Tiere töten, noch bevor sie Schaden angerichtet haben und ohne dass zumutbare Massnahmen (z. B. Herdenschutz) ergriffen wurden. Allein ihre Existenz reicht aus, um sie dezimieren zu dürfen. Dadurch fehlt auch ein Anreiz, präventive Massnahmen, wie der Schutz der Schafherden, zu ergreifen.
Bergwald schützen
Luchs und Wolf sichern als Teil des Ökosystems artenreiche und stabile Schutzwälder. Weil Luchs und Wolf mithelfen Hirsch und Reh zu regulieren, verhindern sie übermässigen Verbiss des Jungwaldes. Die Tiere verfrüht zu regulieren, schadet dem Wald und ist aus forstlicher Sicht deshalb kontraproduktiv.
Verpasste Chance
Die positiven Punkte des Gesetzes, wie die Stärkung von Wildtierkorridoren, wiegen die negativen bei Weitem. So hat das Parlament es ebenfalls verpasst, gefährdete Arten wie Schnee- und Birkhuhn, Waldschnepfe und Feldhase von der Liste der jagdbaren Arten zu nehmen. Der Schneehase steht heute wegen der Klimaerwärmung, der Birkhuhn wegen den zunehmenden menschlichen Störungen unter Druck.
Zurück zum Absender
Ein «Nein» sichert den Artenschutz und verhindert einen Wildwuchs von kantonal verschiedenen Lösungen beim Umgang mit geschützten Tierarten. Das neue Parlament kann danach ein ausgewogenes Gesetz schaffen, das den Schutz wildlebender Tiere und eine pragmatische Regulierung des Wolfes beinhaltet. Ein «Nein» ist kein Votum gegen die Jagd.