NEIN zur Justizinitiative
Heute wählt das Parlament die Richter*innen ans Bundesgericht, nachdem die
parlamentarische Gerichtskommission sie beurteilt und für kompetent befunden hat. Um die Breite der Weltanschauungen abzudecken, erfolgt eine ungefähre Verteilung nach Parteienproporz. Die Richter*innen werden dem Parlament alle sechs Jahre zur Wiederwahl vorgeschlagen. Sie entrichten zudem Mandatsabgaben an diejenige Partei, welche sie empfohlen hat. Die Justiz-Initiative möchte dieses Auswahlsystem ändern. Die Initiative will, dass Bundesrichter*innen künftig von einer politisch unabhängigen Fachkommission nach fachlicher und persönlicher Eignung vorselektiert und dann per Los ausgewählt werden. Die Richter*innen würden ihr Amt dann ohne Wiederwahl behalten bis maximal 5 Jahre nach dem Pensionsalter.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Justiz-Initiative will ändern, wie das Parlament die Richter*innen des Bundesgerichts wählt. Dies obwohl kein dringender Handlungsbedarf für einen vollständigen Systemwechsel besteht. Das aktuelle Verfahren gewährleistet, dass die Richter*innen fachlich kompetent sind und unabhängig entscheiden können.
- Das vorgeschlagene Los-Verfahren führt nicht zu einer besseren Abbildung der verschiedenen gesellschaftlichen Einstellungen. Im Gegenteil, es verschleiert sie. Das jetzige System (d.h. Wahl nach Parteienproporz) hingegen stellt sicher, dass die ganze Breite an Weltanschauungen, Regionen und Geschlechter am Gericht angemessen vertreten ist (respektive bei Untervertretung gezielt gestärkt werden kann). Diese Repräsentativität ist für die Akzeptanz von Urteilen unabdingbar.
- Die Schweiz braucht eine starke, unabhängige und breit anerkannte Justiz als dritte Gewalt. Dafür setzen wir GRÜNE uns mit Verbesserungsvorschlägen im Parlament ein, beispielsweise für die Entpolitisierung der Wiederwahl der Richter*innen. Die Justiz-Initiative schlägt aber – ohne Not – ein Experiment vor, mit ungewissem Ausgang für unsere Demokratie.
- Bemerkung zu den Mandatsabgaben: Die Mandatsabgaben fliessen hin zu den Parteien und beeinflussen die Richter*innen nicht in ihrer Unabhängigkeit (dies wäre nur in die umgekehrte Richtung der Fall). Die GRÜNEN setzen sich für eine staatliche Parteienfinanzierung und gleichzeitig hohe Transparenz bei der Politikfinanzierung ein. Eine transparente Parteienfinanzierung würde es erlauben, auf Mandatsabgaben von Richter*innen zu verzichten. Diese Finanzierung muss aber zuerst sichergestellt
sein, bevor die Mandatsabgaben wegfallen, sonst werden die Parteien nochmals zusätzlich gegenüber den Lobbys und Verbänden geschwächt.