
Stimmfreigabe bei der Gesundheitsreform
Die Finanzierung von medizinischen Leistungen soll vereinheitlicht werden. Neu sollen die ambulanten und stationären Leistungen einheitlich finanziert werden. D.h. die Kantone übernehmen neu bei allen Leistungen mindestens 26,9 Prozent der Kosten, die Krankenkassen höchstens 73,1 Prozent. Am 24. November stimmen wir über die Reform des Krankenversicherungsgesetzes ab.
Darum haben wir Stimmfreigabe für die Gesundheitsreform beschlossen
- Aktuelle Finanzierung
Heute werden die medizinischen Leistungen nicht einheitlich finanziert. Bei Spitalaufenthalten übernimmt der Kanton 55 Prozent der Kosten, bei Pflegeleistungen zu Hause und im Pflegeheim rund die Hälfte. Den Rest finanziert die Krankenkasse. Die Kosten von ambulanten Behandlungen bei Ärzt*innen, Therapeut*innen oder im Spital ohne Übernachtung übernimmt die Krankenkasse hingegen alleine.
Dies führt dazu, dass Pazient*innen unnötig stationär behandelt werden, obwohl eine ambulante Behandlung möglich wäre. - Neue Finanzierung
Der Kanton übernimmt neu bei allen medizinischen Leistungen, ob im Spital, Pflegeheim oder in der Ärztepraxis, mindestens 26.9 Prozent der Kosten, die Krankenkassen höchstens 73.1 Prozent.
Das schafft Anreize, die ambulante Behandlung, die günstiger ist, zu fördern. - Welche Folgen hat die Reform?
Dank der Förderung von ambulanten Behandlungen könnten die Kosten der Gesundheit gebremst und die Patient*innen durch tiefere Prämien entlastet werden.
Da die Kantone bei den stationären Leistungen weniger Kosten übernehmen, wird befürchtet, dass die Prämienzahlenden in Zukunft stärker zur Kasse gebeten werden. Gerade in der Langzeitpflege werden die Kosten wegen der Alterung der Gesellschaft stark steigen.