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Das Amt für Jagd und Fischerei Graubünden hat soeben bekannt gegeben, dass vier Jungwölfe aus dem Beverinrudel geschossen werden. Verda bedauert den Abschussentscheid, anerkennt jedoch diese scheinbar notwendige und gesetzmässige Massnahme.

Der Abschussentscheid zeigt jedoch klar: Der Kanton kann bereits mit dem bestehenden gesetzlichen Grundlagen den Wolfsbestand regulieren. Die geplante Revision des Eidgenössischen Jagd- und Schutzgesetzes (JSG) hingegen schwächt den Schutz wildlebender Tiere massiv, statt diese zu stärken. Geschützte Tierarten wie Luchs, Biber, Graureiher und Höckerschwan können auf der Abschussliste landen und künftig abgeschossen werden, ohne dass Volk und Parlament etwas dazu sagen können.

Zudem würde das neue Gesetz Abschüsse auf Vorrat zulassen. Geschützte Tierarten können abgeschossen werden ohne dass sie je einen Schaden angerichtet haben – einfach nur, weil es sie gibt. Damit fehlt auch der Anreiz, weitere Herdenschutzmassnahnen zu ergreifen. Aus Sicht des Artenschutzes ist die JSG-Revision inakzeptabel. Deshalb wird Verda das Referendum unterstützen.