
29.4.2025: Verpasste Chance bei der Neukonzeption der Verkehrssteuer
Die Einnahmen der Strassenverkehrssteuer nehmen laufend ab, weil der Hubraum der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor immer kleiner wird und es zunehmend Fahrzeuge mit alternativen Antrieben gibt, die von einer Steuerermässigung profitieren. Der Kanton versucht nun mit einer Revision die Einnahmen im heutigen Umfang zu erhalten und gleichzeitig besonders energieeffiziente Fahrzeuge mit befristeten Rabatten zu fördern. Das ist aber ein Widerspruch in sich. Wird die Lenkungswirkung erreicht, nehmen die Erträge aus der Strassenverkehrssteuer automatisch ab, es sei denn, die Tarife werden anhand eines fixen Ertragsziels laufend nach oben angepasst. Genau diesen Weg sollte Graubünden im Interesse der ökologischen Lenkungswirkung gehen. Denn der Strassenverkehr ist für 27 % der kantonalen CO2-Emissionen verantwortlich.
In unserer Stellungnahme fordern wir folgendes:
- Steuermodell: Für die ökologische Lenkungswirkung müssen die CO2-Emissionen als Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden. Darum sind die energieträgerspezifischen Tarife, wie in den Steuermodellen B und C vorgeschlagen, umzusetzen. Alternativ ist eine stärkere Gewichtung der Leistung beim vorgeschlagenen Steuermodell A möglich, damit leistungsschwächere und damit emissionsärmere Fahrzeuge steuerlich stärker entlastet werden.
- Rabatt für kleinere Batteriekapazitäten: Beim vorgeschlagenen Steuermodell A soll ein Rabatt für Fahrzeuge mit kleinen Batterien gewährt werden. Damit wird der Kauf eines kleinen E-Autos attraktiver und damit indirekt auch der Trend zu übergrossen Batterien gebremst.
- Verkehrssteuerbefreiung von Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs: Wie von der Regierung in ihrer Antwort auf die Anfrage von Grossrat Gredig (GRÜNE) betreffend Verkehrssteuerbefreiung von Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs in Aussicht gestellt, ist eine entsprechende Regelung in den Erlass aufzunehmen, wie z.B. in den Ostschweizer Kantonen St. Gallen, Thurgau und Schaffhausen..
- Rabatte für Carsharing-Fahrzeuge: Für Carsharing-Fahrzeuge, die zur Entlastung des Strassenverkehrs beitragen, braucht es Rabatte bei der Strassenverkehrssteuer.
- Überarbeitung der Regelung für Nutzfahrzeuge: Auffallend ist, dass bei den Lieferwagen, Lastwagen und Sattelmotorfahrzeugen die Ausgestaltung der Strassenverkehrssteuer unverändert bleibt. Auch für Nutzfahrzeuge braucht es eine Regelung mit einer ökologischen Lenkungswirkung.
- Überarbeitung der Regelung für Motorräder: Eine stärkere Steuerprogression ist bei Motorrädern aufzunehmen, um schädliche Emissionen des Freizeitverkehrs einzuschränken.