JA zum Covid-Gesetz
Das Wichtigste in Kürze
- Das Covid-19-Gesetz ist ein zentrales Element zur Bewältigung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen.
- Das Gesetz ermöglicht Unterstützungen, wie die Härtefallhilfe oder die ausgebauten Kurzarbeitsentschädigungen.
- Das Covid-19-Gesetz regelt und präzisiert die Kompetenzen des Bundesrates sowie den Einbezug der Kantone und des Parlaments für die Bewältigung der Covid-19-Pandemie.
Unerlässliche Grundlage für die Bewältigung der Pandemie
Mit dem Covid-19-Gesetz werden die Kompetenzen des Bundesrates zur Bewältigung der Pandemie und seiner Folgen klar geregelt. Das Gesetz regelt nicht nur die medizinische Versorgung der Bevölkerung, sondern insbesondere auch die wirtschaftliche Unterstützung für Unternehmen, Selbstständige, Arbeitnehmer*innen oder Kulturschaffende. Die GRÜNEN haben sich in der parlamentarischen Beratung erfolgreich für einen Ausbau der Härtefallhilfen und der Kurzarbeitsentschädigungen sowie für die Unterstützung des Kulturbereichs eingesetzt. Ohne gesetzliche Grundlage müssten viele dieser Programme wieder eingestellt werden. Wir dürfen die Arbeitnehmer*innen, die KMU und die Selbständigen in dieser Krise jedoch nicht im Regen stehen lassen, denn sonst drohen Konkurse, Arbeits- und Perspektivlosigkeit.
Demokratiepolitischer Fortschritt
Im Frühjahr 2020 hat der Bundesrat auf Basis des Epidemiengesetzes und mittels (zeitlich befristeten) Verordnungen auf den Ausbruch der Corona-Pandemie reagiert – weitgehend ohne Mitsprache des Parlaments. Das Covid-19-Gesetz hingegen wurde von National- und Ständerat verabschiedet. Es regelt und präzisiert die Kompetenzen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie sowie den notwendigen Einbezug der Kantone und des Parlaments. Das Gesetz ist somit ein demokratiepolitischer Fortschritt. Es ist zudem auf die Bewältigung der Covid-19-Pandemie beschränkt und zeitlich befristet.