Das Bündner Wahlsystem ist seit 80 Jahren ein Dauerbrenner. Proporzwahlen wurden immer wieder von den grossen bürgerlichen Parteien bekämpft. Das letzte Mal bei der Abstimmung zur Proporzinitiative 2014. Ausser in Graubünden wird der Grosse Rat heute nur noch in Appenzell Innerrhoden nach einem reinen Majorzwahlverfahren gewählt.
Dank dem Bundesgerichtsurteil vom Sommer 2019 ist aber endlich klar: das Wahlsystem für den Grossen Rat ist in der heutigen Form verfassungswidrig. Das Bundesgericht fordert den Kanton auf, ein neues Wahlsystem einzuführen. Auch VERDA hat die Wahlrechtsbeschwerde unterstützt.

Majorzwahlen sind unfair

Als nicht verfassungskonform beurteilt das Bundesgericht insbesondere die Majorzwahlen in den sechs bevölkerungsreichsten Wahlkreisen Chur, Fünf Dörfer, Oberengadin, Rhäzüns, Davos und Ilanz. Diese Wahlkreise stellen knapp die Hälfte der Sitze im Grossen Rat. Aber auch im kleinsten Wahlkreis Avers sind Majorzwahlen nicht zulässig. Die Stimmkraft der Wähler*innen geht in den 39 Wahlkreisen zudem enorm auseinander. So vertritt der im Wahlkreis Avers gewählte Grossrat lediglich 160 Einwohner*innen, im Wahlkreis Surses jedoch 1970.  

Modell C als Kompromiss

Die Bündner Regierung hat nach dem Bundesgerichtsentscheid mehrere Wahlmodelle in die Vernehmlassung geschickt. VERDA hat sich für den Doppelproporz (Modell C) ausgesprochen. Bei diesem Wahlsystem zählt jede Stimme gleich. Es gibt kleinen Parteien, Frauen und Jungen eine faire Wahlchance, da es die Stimmverhältnisse differenziert berücksichtigt. Alle Kräfte einzubinden entspricht unserer demokratischen Kultur.  Der Doppelproporz hat sich zudem in verschiedenen Kantonen bereits bewährt.

Das Stimmvolk hat es in der Hand

Nach zähem Ringen einigten sich die Fraktionen im Februar 2021 im Grossen Rat auf einen Bündner Kompromiss. Das von der Regierung vorgeschlagene Modell C behält die bisherigen Wahlkreise bei und sichert damit auch die Vertretung der kleinen Wahlkreise. Zudem sorgt das Bündner Modell dafür, dass jede Stimme im Kanton zählt. Damit haben alle echte Wahlchancen, auch Junge, Frauen und Kleinparteien.  Am 13. Juni 2021 haben die Stimmbürger*innen es in der Hand, für gerechte Wahlen in Graubünden zu sorgen.

 

Das könnte Sie auch interessieren: