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In unserer Stellungnahme fordern wir Folgendes:

  • Fonds „Wohnraum für Einheimische“: Um die Wohnungsnot der einheimischen Bevölkerung zu lindern, braucht es einen Fonds, mit dem der Kanton Gemeinden und gemeinnützige Wohnbauträger unterstützen kann, Grundstücke, Liegenschaften und Wohnungen zu kaufen. Die neu errichteten oder gekauften Wohnungen müssen in Kostenmiete vermietet werden.
  • Finanzierung des Fonds: Der Fonds soll mit Geldern aus der Abgeltung der Graubündner Kantonalbank geäufnet werden, und zwar mit 20 Millionen Franken pro Jahr. Das Fondsvermögen darf die Summe von Fr. 100 Millionen nicht übersteigen.
  • Vorkaufsrecht für Gemeinden: Die Gemeinden müssen aufgefordert werden, aktiv Land, Liegenschaften und Wohnungen zugunsten der einheimischen Bevölkerung zu kaufen. Der Kanton soll prüfen, ob ein Vorkaufsrecht für Gemeinden zugunsten des preisgünstigen Wohnungsbaus auf kantonaler Ebene geschaffen werden soll. Ähnliche Regelungen existieren bereits in den Kantonen Genf und Waadt. 
  • Der Kanton soll Gemeinden fordern und fördern: Der Kanton soll alle willigen Gemeinden bei der Einführung von neuen Elementen in der Gesetzgebung, welche den Bau von preisgünstigem Wohnraum (Kostenmiete) fördern, unterstützen. Der Kanton kann die Gemeinden zudem verpflichten, in den Nutzungsplanungen einen Anteil an gemeinnützige Wohnungen vorzuschreiben. Zum Beispiel hat die Stadt Zug etwa eine Zone für preisgünstigen Wohnungsbau definiert. Die Stadt Bern schreibt bei Ein- und Umzonungen ein Drittel preisgünstige Wohnungen vor.
  • Baurechte durch Kanton: Der Kanton kann eigene Grundstücke vergünstigt im Baurecht an gemeinnützige Wohnbauträger abgeben. Dies ist auch wichtig, damit die Objekte die Kriterien für eine Unterstützung durch den Fonds de Roulement des Bundes erfüllen. Dafür schafft der Kanton eine gesetzliche Grundlage.
  • Plattform für Wohnbaugenossenschaften: Der Kanton soll Wohnbaugenossenschaften in finanziellen oder vertraglichen Bereichen unterstützen und beraten oder er kann sie weiter an die gemeinnützigen Wohnbauträgern weiterleiten, wie Wohnen Schweiz oder Wohnbaugenossenschaften Schweiz. Dazu soll eine Plattform für den Erfahrungsaustausch aufgebaut werden, dies könnte auch mit anderen Kantonen realisiert werden. 
  • Bonus für preisgünstigen Wohnraum: Gemeinnützige Wohnbauträger, die sich verpflichten, preisgünstigen Wohnraum zu schaffen, sollen bei der Ausnützung der Grundstücke belohnt werden
  • Mehr Geld für die Wohnbauförderung: Die Erhöhung des Kredits für die Wohnbauförderung im Berggebiet von heute 1.3 Millionen auf neu 2 bis 5 Millionen ist sinnvoll. Mit 5 Millionen könnten beim aktuellen durchschnittlichen Beitrag von Fr. 65’000 pro Projekt neu rund 75 Projekte pro Jahr gefördert werden.
  • Höhere Investitionsbeiträge: Die Erhöhung der Einkommenslimite von heute Fr. 50’000 ist neu auf Fr. 70’000 (nicht Fr. 60’000) zu erhöhen. Die Vermögenslimite von heute Fr. 144’000 ist zudem auf neu Fr. 200’000 (nicht Fr. 170’000) zu erhöhen. Die Investitionskosten sollten auch erhöht werden von heute Fr. 700’000 auf neu Fr. 800’000.
  • Energetische Anforderungen: Projekte, die durch den Kanton unterstützt werden, müssen zwingend PV-Anlagen beinhalten und erneuerbar beheizt sein. Ansonsten unterläuft der Kanton mit den Förderbeiträgen sein eigenes Klimaziel.