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In unserer Stellungnahme fordern wir Folgendes:

  • Aufgabe für öffentliche Spitäler: Die öffentlichen Spitäler können zum ärztlichen Notfalldienst verpflichtet werden, was sinnvoll ist. Die Übertragung des strassengebundenen Rettungsdienstes an die öffentlichen Spitäler stärkt diese und die Gesundheitsversorgungsregionen. 
  • Unklare Kostenübernahme bei nicht strassengebundenen Rettungsdiensten:  Bei den strassengebundnen Rettungsdienst übernimmt der Kanton 90% der Kosten, die Gemeinden 10%. Bei den nicht strassengebundenen Rettungsdiensten bleibt die Kostenaufteilung jedoch unklar. Der Kanton kann Organisationen und Personen, die bei Rettungsaktionen mitwirken als beitragsberechtigt anerkennen und mit diesen Leistungsvereinbarungen abschliessen. Der Kanton soll in diesem Fall 100% der Kosten übernehmen. 
  • Übernahme der uneinbringlichen Kosten regeln: Bei Such-, Bergungs- und Rettungsaktionen der übrigen beteiligten Organisationen und Personen kann der Kanton uneinbringliche Kosten übernehmen.  Falls er dies nicht tut, bleiben diese Kosten wohl bei den Gemeinden hängen, die im Grundsatz zuständig sind. Die Aufteilung der Kosten zwischen Kanton und Gemeinden ist klar zu regeln.   
  • Notfalldienst im Spital: Ärzt:innen, die Notfalldienst leisten, sollen verpflichtet werden, sich während des Dienstes im öffentlichen Spital des Versorgungsgebietes oder deren Nähe aufzuhalten. Was gut gemeint ist, kann das Ziel verfehlen. Gerade Patient:innen in der Peripherie wären gegenüber Patient:innen in Spitalnähe immer benachteiligt. Für periphere Regionen könnte es zudem noch schwieriger werden, Ärzt:innen zu finden. Sinnvoller ist ein Notfalldienst auf Basis der Fahrzeit zu den Einsatzorten zu definieren. Das bedeutet wohl auch, dass es zusätzlich zu den Ärzt:innen einen ständigen Notfalldienst im Spital braucht.