In unserer Stellungnahme fordern wir Folgendes:

  • Klare Spielregeln für die Bekanntgabe von Personendaten: Die öffentlichen Organe dürfen Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum einer Person auf Anfrage   zwar bekanntgeben. Dies darf aber nur unter klaren Voraussetzungen erfolgen.  
  • Klare Hinweise auf Überwachungsgeräte: Überwachungsgeräte müssen deutlich erkennbar sein, darum muss auf diese hingewiesen werden.
  • Eingeschränkte Aufzeichnungen von Überwachungskameras: Das Gesetz erlaubt die Aufzeichnung von Personendaten über die Frist von 90 Tagen hinaus, soweit diese ‘zur Gefahrenabwehr’ benötigt werden. Diese Formulierung ist unklar und ermöglicht es, ohne klaren Grund und einen entsprechenden richterlichen Beschluss, Personendaten (z.B. Aufzeichnungen von Überwachungskameras) dauerhaft zu speichern. Das lehnen wir ab.
  • Datenschutzberateratung und Verzeichnisse für alle öffentlichen Organe: Wir verlangen, dass sämtliche öffentlichen Organe eine Person für die Datenschutzberatung haben und ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten führen. Für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sind die Verzeichnisse wichtige Nachweise, insbesondere auch für kantonale Verwaltungsbehörden und die Gemeinden.