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In unserer Stellungnahme fordern wir Folgendes:

  • Der Aufbau eines interdisziplinären Teams ist entscheidend für eine erfolgreiche Gewaltprävention. Wir begrüssen diese Massnahme. Wir lehnen jedoch ab, dass die Kantonspolizei alleine bestimmen soll, welche Angelegenheiten behandelt und welche Fachpersonen ergänzend beigezogen werden sollen. Dies muss partizipativ aus Sicht eines gesamtheitlichen Fachwissens erfolgen.
  • Als Ansprechsstelle für Gewaltfragen soll die Kantonspolizei zuständig sein, die dafür ausgebildet und weitergebildet wird. Das begrüssen wir ausdrücklich. Auch die regelmässigen Weiterbildungen sind jedoch konkret zu budgetiert. Die Behörden sind ausserdem in regelmässigen Abständen (alle 2-3 Jahre) durch die Kantonspolizei auf das Bedrohungsmanagement aufmerksam zu machen.
  • Eine automatische Meldung der Polizei an die Opferhilfe ist zentral, gerade bei häuslicher Gewalt. Dies ist gut und wichtig, doch es bleibt offen, was mit dieser Meldung passiert. Es ist explizit zu regeln, dass die Opferhilfe mit dem Opfer Kontakt aufnehmen muss. Ausserdem ist auch dafür zu sorgen, dass die Opferhilfe die nötigen finanziellen Mittel bekommt.
  • Gewaltbereite Personen werden von der Polizei automatisch an die Beratungsstelle gemeldet. Der proaktive Ansatz, dass die Beratungsstelle Kontakt mit der Person aufnimmt, um auf das kostenlose Beratungsangebot hinzuweisen, ist richtig und wichtig.  Es ist jedoch explizit zu regeln, wie es weitergeht, wenn die gewaltbereite Person das Angebot ablehnt.  
  • Der Umgang mit den Akten über Personen, die ohne Grund als potentiell gewaltbereite Personen verdächtigt wurden, ist klar zu regeln. Zu klären ist, welche Fälle wie lange aufbewahrt bleiben und wann sie vernichtet werden.
  • Die Datenweitergabe und der Datenaustausch von schützenswerten Personendaten muss strenger geregelt und eingeschränkt werden. Die im aktuellen Polizeigesetz aufgezählten Zwecke reichen nicht aus. Personendaten dürfen grundsätzlich nur zu dem Zweck bearbeiten werden, zu dem sie erhoben worden sind. Für die Weitergabe von Daten braucht es zudem eine konkrete gesetzliche Grundlage.
  • Eine automatische Massenüberwachung eines öffentlichen Raums lehnen wir ab. Mit der Einführung der automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung kann die Polizei fast unbegrenzt und massenhaft Daten erheben und auswerten. Fahrzeughalter:innen und Insass:innen, die sich auf öffentlichen Strassen im Kanton Graubünden bewegen, müssen jederzeit damit rechnen, dass sie von der Kantonspolizei automatisiert erfasst werden, ohne Anlass und ohne konkreten Verdachtsfall. Zudem können die gesammelten Informationen mit anderen Datensammlungen automatisch abgeglichen werden und mehr oder weniger lang aufbewahrt werden. Das Risiko, dass Betroffene aufgrund der Fehlerquoten eines Systems zu Unrecht in Verdacht geraten, ist nicht zu unterschätzen. 
  • Die Sicherheit beim Datenaustausch ist zu erhöhen. Da immer mehr öffentliche Organe, Behörden sowie Private Zugang zu grossen Mengen an Daten haben, ist eine regelmässige Schulung im Bereich Datenschutz nötig. Zudem muss auch die Cyber-Sicherheit oberste Priorität geniessen.