JA zum Covid-Gesetz
Das Covid-19-Gesetz ermöglicht den Behörden, mit geeigneten, verhältnismässigen und datenschutzfreundlichen Massnahmen die Pandemie zu bewältigen. Entgegen den Behauptungen der Gegenseite wird mit dem Gesetz weder die Macht des Bundesrates ausgebaut noch ist es die Grundlage für eine elektronische Massenüberwachung. Wird das Covid-19-Gesetz abgelehnt, stehen verschiedene wirtschaftliche Unterstützungsmassnahmen auf dem Spiel.
Das Covid-19 Gesetz stärkt die Demokratie
Im Frühjahr 2020 hat der Bundesrat auf Basis des Epidemiengesetzes und mittels zeitlich befristeter Verordnungen auf den Ausbruch der Corona-Pandemie reagiert – weitgehend ohne Mitsprache des Parlaments. Beim Covid-19-Gesetz war das anders: Es wurde von
National- und Ständerat verabschiedet und regelt die jeweiligen Befugnisse von Bundesrat und Parlament zur Bewältigung der Pandemie. So sieht das Covid-19-Gesetz auch vor, dass die Sozialpartner und die Kantone in die Erarbeitung der Massnahmen miteinbezogen werden. Die Vollmachten des Bundesrates werden mit dem Covid-19-Gesetz also eingeschränkt und nicht erweitert.
Grundlage für viele der epidemiologischen Massnahmen, an denen sich die Gegner*innen massgeblich stören, ist das Epidemiengesetz. Dieses wurde 2013 in einer Referendumsabstimmung von der Stimmbevölkerung deutlich angenommen. Im Sinne einer Trotzreaktion schiessen die Referendumsführer*innen nun auf das falsche Gesetz.
Die blinde Abschaffung aller Massnahmen wäre zudem keine Lösung, denn es wird vor allem die verletzlichsten Personen unserer Gesellschaft treffen und erneut zu einer Überlastung der Spitäler und des Gesundheitswesens führen. Statt Sozialdarwinismus brauchen wir auf den letzten Metern dieses Marathons nochmals eine Portion Solidarität und Verhältnismässigkeit. Für die Pflegenden in den Spitälern, für die Menschen, die ein funktionierendes Gesundheitssystem benötigen sowie für die Wirtschaftsbereiche, die weiterhin auf unsere Unterstützung angewiesen sind.
DAS COVID-19-GESETZ SETZT AUF VERHÄLTNISMÄSSIGE MASSNAHMEN
Einschränkungen von Grundrechten benötigen eine gesetzliche Grundlage – und sie müssen immer verhältnismässig sein. Das heisst auch, dass Grundrechtseingriffe, die für geimpfte, getestete oder genesene Personen nicht nötig sind, vermieden werden müssen. Und die Ungleichbehandlung von geimpften und ungeimpften Personen soll so weit als möglich
verhindert werden.
Diesen Grundsätzen wird mit dem Covid-19-Gesetz gut Rechnung getragen. So ist z.B. der Einsatz des Covid-Zertifikats in Bereichen mit hohem Ansteckungsrisiko eine Alternative zu weitergehenden oder weniger differenzierten – und somit weniger verhältnismässigen – Massnahmen, wie etwa erneuten Schliessungen, einer generellen Maskentragpflicht oder einem allgemeinen Veranstaltungsverbot.
Dank dem Covid-Zertifikat ist zudem auch die Reisefreiheit ins Ausland sichergestellt, da viele Staaten für die Einreise einen entsprechenden Immunitätsnachweis verlangen.
Im Covid-19-Gesetz ist ausserdem geregelt, dass sich geimpfte Personen nach dem Kontakt mit einer infizierten Person nicht mehr in Quarantäne begeben müssen. Auch das ist eine rechtsstaatlich differenzierte Lösung, denn die Impfung schützt nicht nur vor schweren Erkrankungen und Hospitalisationen, sondern sie verringert auch das Risiko, andere Personen anzustecken.
Es ist darum richtig, dass die Grundrechtseingriffe verhältnismässig auf diejenigen Personen beschränkt werden, bei welchen diese aufgrund des erhöhten Übertragungsrisikos nötig bleiben.
KEINE WIRTSCHAFTSHILFEN OHNE COVID-19-GESETZ
Wird das Covid-19-Gesetz abgelehnt, stehen verschiedene wirtschaftliche Unterstützungsmassnahmen auf dem Spiel. Dazu zählt etwa der Schutzschirm für Veranstaltungen, die wirtschaftliche Unterstützung für Kulturschaffende oder die ausgebauten Härtefallhilfen.
Auch die Kurzarbeitsentschädigungen oder der Erwerbsersatz für Selbständige wurden mit der Version des Covid-19-Gesetzes, gegen welche das Referendum ergriffen wurde, ausgebaut. Mit dem Referendum wird also bewusst in Kauf genommen, dass diese Massnahmen nicht weitergeführt werden können und dass zehntausenden Menschen die notwendigen Wirtschaftshilfen in der Krise versagt werden.
Die GRÜNEN haben sich in den vergangenen Monaten zusammen mit ihren Verbündeten und gegen den starken Widerstand der bürgerlichen Parteien und Wirtschaftsverbände erfolgreich für eine möglichst umfassende ökonomische Krisenabsicherung von
Unternehmen, Selbständigen und Arbeitnehmer*innen eingesetzt. Einige dieser Massnahmen, z.B. der Erwerbsersatz für Selbständige in Quarantäne, müssen im Winter allenfalls verlängert werden. Es ist aufgrund der parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse jedoch unwahrscheinlich, dass dies bei einem Scheitern des Covid-19-Gesetzes erneut gelingt. Zudem könnten jene Massnahmen, welche direkt vom Referendum betroffen sind, nicht erneut mit einem dringlichen Verfahren wieder eingeführt oder verlängert werden. Hier würden bei einer Ablehnung des Gesetzes auf jeden Fall schmerzhafte Lücken entstehen.
VORBILDLICHER DATENSCHUTZ
Ein funktionierendes Contact-Tracing ist ein zielführendes/geeignetes Mittel zur Eindämmung der Pandemie – und nicht die Grundlage für eine «elektronische Massenüberwachung der Bevölkerung», wie dies die Gegner*innen des Gesetzes gerne behaupten. Die explizit freiwillige, datensparsame und anonyme SwissCovid App unterstützt das Tracing und ist kein Überwachungsinstrument. Sie ist im Gegenteil ein Musterbeispiel für die Umsetzung eines IT-Projekts nach den Prinzipien «Privacy First» respektive «Privacy by
design».
Und auch das Covid-Zertifikat Light ist datensparsam und lässt keinerlei Rückschlüsse auf die Gesundheitsdaten zu. Es wäre wünschenswert, wenn mehr Apps von Bund und Kantonen – aber auch von Privaten – so datenschutzfreundlich ausgestaltet wären.